RÜRUP-Vorsorge - Ihre Steuervorteilrente
Aus Steuern werden Renten..... Der Staat fördert Sie mit einem Sonderausgabenabzug.
Für das Jahr 2012 sind 74 % Ihre Versicherungsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,- EUR für Singles und 40.000,- EUR für Ehepaare steuerlich ansetzbar. Der Förderanteil wird bis 2025 bis 100 % steigen.
Hinterfragen Sie RÜRUP, sprechen Sie mit uns über…
... 1. die optionale Hinterbliebenenrente über Zusatzvertrag für Ehepartner und Kinder
... 2. den teilweise steuerpflichtigen Teil der Renten
... 3. die Sicherheit des RÜRUP-Kapitals im Falle von Hartz-IV
... 4. die klassische oder fondsbasierte RÜRUP-Rente
Sind Sie sich bewusst, dass…
... 5. der Garantiezins bei der klassischen Variante 1,75 % beträgt
... 6. eine Vertragsübertragung (ein Versicherungsnehmerwechsel) bei RÜRUP nicht möglich ist
... 7. die RÜRUP-Rentenzahlung erst mit dem vollendeten 62. Lebensjahr startet*
... 8. es keine Kapitalauszahlung, sondern ausschließlich die Verrentung gibt
... 9. eine Berufsunfähigkeitsrente einfach in den RÜRUPVertrag integriert werden kann
Das wirft Fragen auf, oder?
Bitte rufen Sie uns an unter 0 21 03-929-221 oder senden Sie Ihre Anfrage an altersvorsorge[at]versiko.de.
