RIESTER-Vorsorge - Ihre Zulagenrente

Der Staat schenkt Ihnen stattliche Zulagen.

Ein Beispiel: Wenn Sie die maximale Förderung nutzen, erhalten Sie für sich pro Jahr 154,- EUR, Ihr Ehepartner 154,- EUR jedes Ihrer Kinder, bis zu 300,- EUR.

Hinterfragen Sie RIESTER, sprechen Sie mit uns über…

... 1. die optionale Hinterbliebenenrente für Ehepartner, über einen Zusatzvertrag für Ihre Kinder 

... 2. die Sicherheit des RIESTER-Kapitals im Falle von Hartz-IV 

... 3. die klassische oder fondsbasierte RIESTER-Rente

Sind Sie sich bewusst, dass… 

... 4. es bei der klassischen Variante deben dem Garantiezins, auch eine Beitragsgarantie gibt 

... 5. die RIESTER-Rentenzahlung erst mit dem vollendeten 62. Lebensjahr startet* 

... 6. eine Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich abgeschlossen werden kann 

... 7. eine teilweise Kapitalauszahlung bis zu 30 % ab Rentenbeginn möglich ist,  sowie in der Ansparphase für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie bis max. 50.000,- EUR entnommen werden können 

... 8. Renten und Kapitalleistungen steuerpflichtig sind, ein Sonderausgabenabzug in der Ansparphase aber Steuervorteile bedeutet

Das wirft Fragen auf, oder?

Bitte rufen Sie uns an unter 0 21 03-929-221 oder senden Sie Ihre Anfrage an altersvorsorge[at]versiko.de.

 

Ein wichtiger Baustein: Wohn-Riester

Riester-Wohnvorsorge ist die Basis für Ihr Wohnvergnügen

Der Staat fördert seit 2008 den Erwerb von Wohneigentum mit der Eigenheimrente (dem „Wohn-Riester“). Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Jetzt Geld vom Staat holen! Nutzen Sie die cleveren Vorteile und Chancen der Wohnriester-Förderung optimal.