Sparen aus dem Brutto für mehr Netto
Kosten Sie Steuer- und Sozialversicherungsvorteile für sich aus. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehalts als Beitrag in eine nachaltige Betriebsrentenlösung (im Rahmen der Betrieblichen Altersversorgung) gezahlt wird. Bei der so genannten staatlich geförderten Entgeltumwandlung werden Ihre Beiträge vollkommen steuerfrei aus dem Bruttolohn gezahlt – also nicht vom Netto abgezogen. Sie sparen außerdem Sozialabgaben!
Ein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber anstelle einer Gehaltserhöhung auf monatlichen Zuschuss in Ihre Betriebsrente an. Das lohnt sich für Sie!
Ein Gehaltsbeispiel
Bei der staatlich geförderten Entgeltumwandlung werden Ihre Beiträge steuerfrei aus dem Bruttolohn gezahlt – also nicht vom Netto abgezogen.
So lassen sich Steuer- und Sozialversicherungsvorteile am Beispiel
des Durchführungswegs Direktversicherung optimal nutzen 1):
| Brutto-Monatseinkommen vor Entgeldumwandlung | 2.600,- EUR |
| Entgeltumwandlung | -216,- EUR |
| verbleibendes Brutto-Monatseinkommen | 2.384,- EUR |
| Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben p.a. | bis zu 1.400,- EUR |
| Verringerter mtl. Nettoaufwand | auf bis zu 99,- EUR |
| monatliche, lebenslange Betriebsrente | bis zu 1.400,- EUR |
1) Annahmen: Einstiegsalter 30 Jahre, Laufzeit 37 Jahre, angenommene, illustrierte Wertentwicklung 6% p.a.; optional kann Hinterbliebenenschutz und eine Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen werden. Dieses Beispiel und der modellhafte Zins zeigen, wie sich ein Vertrag entwickeln kann und erlaubt keine Rückschlüsse auf individuelle Vertragsverläufe. Nur das von Ihnen eingezahlte Kapital ist zum Rentenbeginn garantiert.
Erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Dann lohnt sich die Umwandlung in eine Betriebsrente doppelt! Denn auf die VL, die Sie von Ihrem Arbeitgeber (als freiwillige Zahlung) erhalten, werden in der Regel Steuern und Sozialabgaben erhoben. Das belastet Ihr Nettogehalt!
Wir zeigen Ihnen, dass es viel besser geht. Mit der Umwandlung der VL in eine Betriebsrente können Sie oft das Doppelte der bisherigen Sparleistung in Ihre Betriebsrente investieren, ohne dass Ihr Nettogehalt sinkt!
