Betrieblich vorsorgen wird staatlich gefördert
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird auch kapitalgedeckte Zusatzversorgung genannt. Sie trägt dazu bei, die Rentenlücke im Alter zu schließen und damit den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
Die betriebliche Altersversorgung läuft über den Arbeitgeber. Nur Arbeitnehmer können sie nutzen.
Anspruch auf Entgeltumwandlung
Alle Arbeiter und Angestellten können einen Teil des Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung aufwenden. Dabei sind sie allerdings auf Durchführungswege wie z.B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse angewiesen, die der Arbeitgeber anbietet.
Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung mit erheblichen Steuer- und Abgabenvorteilen.
Schon heute an später denken
Wer eine Zukunft ohne Geldsorgen plant, kann sich nach Expertenmeinung nicht auf die gesetzliche Renten-versicherung verlassen. Immer mehr Rentner müssen von immer weniger Arbeitnehmern versorgt werden.
Zusatzrente im Ruhestand
Bauen Sie sich eine Zusatzrente auf. Mit der betrieblichen Altersversorgung profitieren Sie als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer von einer attraktiven staatlichen Förderung.
Sorgen Sie mit der betrieblichen Altersversorgung effizient für später vor.

