Die Rückdeckungsversicherung für Unterstützungskassen

Menschen in geschäftsführenden oder leitenden Positionen sind gut in ihrem Job, weil sie unternehmerisch denken und verantwortungsvoll sind. Dazu passt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) das Konzept der Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse steht für einen unkomplizierten Durchführungsweg, über den Sie als Arbeitgeber die bAV abwickeln können. Bei diesem Durchführungsweg zahlt das Unternehmen Zuwendungen (Geld) an die Unterstützungskasse und sagt den Mitarbeitern Versorgungsleistungen für den Ruhestand zu.

Die Rückdeckungsversicherung

Um diese Leistungen zu finanzieren, zahlt die Unterstützungskasse die Zuwendungen als Beiträge in die sogenannte Rückdeckungsversicherung ein. Die Rückdeckungsversicherung dient der Anlage des Geldes und sichert Risiken wie z. B. den Todesfall ab. Für den Arbeitgeber sind die Beitragszahlungen – egal wie sie finanziert sind – Betriebsausgaben. Die Leistungen müssen von den Mitarbeitern versteuert werden, wobei verschiedene Freibeträge sowie ggf. Verteilungsmöglichkeiten die Steuerbelastung reduzieren.

Klare Vorteile für Arbeitgeber:

  • minimaler Verwaltungsaufwand durch professionelle Abwicklung
  • modernes Mitarbeitermotivations- und –bindungsinstrument
  • Zuwendungen sind nahezu in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähig, es sind lediglich die Höchstgrenzen der Unterstützungskasse zu beachten.
  • geringere Lohnnebenkosten durch Sozialabgabenfreiheit der Zuwendungen bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • bilanzneutral für das Unternehmen