In 20 Jahren können Sie mit 50 Mitarbeitern € 504.000,- sparen.
Wenn pro Mitarbeiter monatlich 200,- EUR durch Entgeltumwandlung in eine bAV fließen, fallen dafür keine Lohnnebenkosten mehr an.
Je mehr Mitarbeiter mitmachen, desto mehr sparen Sie. 1)
| 1 Mitarbeiter | 10.080,- EUR |
| 5 Mitarbeiter | 50.400,- EUR |
| 10 Mitarbeiter | 100.800,- EUR |
| 50 Mitarbeiter | 504.000,- EUR |
Dieses Beispiel zeigt: Für jeden Mitarbeiter, für den die Entgeltumwandlung angewendet wird, reduziert Ihr Unternehmen die Lohnnebenkosten monatlich um 42,- EUR. Monat für Monat, Jahr für Jahr.
1) Bei 21% angenommenem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Betriebslösung von 20 Jahren.
Motivieren und binden Sie Mitarbeiter:
Sie bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wichtiges Stück Zukunftssicherheit. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, einen Teil des Gehalts für eine bAV aufzuwenden.
Mehr netto für brutto.
Energie vom Staat: Denn der Staat belohnt Ihre Mitarbeiter mit erheblichen Steuer- und Sozialabgabevorteilen.
Es werden deutlich höhere Beiträge eingezahlt, als im Nettoeinkommen abgezogen werden.
Ein Gehaltsbeispiel: Sparen aus dem Brutto
Bei der staatlich geförderten Entgeltumwandlung werden die Beiträge der Mitarbeiter steuerfrei aus dem Bruttolohn gezahlt – also nicht vom Netto abgezogen.
So lassen sich Steuer- und Sozialversicherungsvorteile am Beispiel des Durchführungswegs Direktversicherung optimal nutzen 2):
| Brutto-Monatseinkommen vor Entgeldumwandlung | 2.600,- EUR |
| Entgeltumwandlung | -216,- EUR |
| verbleibendes Brutto-Monatseinkommen | 2.384,- EUR |
2) Annahmen: Einstiegsalter 30 Jahre, Laufzeit 37 Jahre, angenommene, illustrierte Wertentwicklung 6% p.a.; optional kann Hinterbliebenenschutz und eine Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen werden.

