Wie sichern sich Beamte gegen Berufsunfähigkeit ab?

Dienstunfähigkeit bei Beamten
Beamte gelten als dienstunfähig, wenn sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Oder wenn Beamte innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass Sie in den nächsten sechs Monaten voll dienstfähig sein werden (§ 44 BBG).
Die Dienstunfähigkeit wird in beiden Fällen vom Dienstherrn festgestellt. Das bedeutet: Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel in den Ruhestand geschickt. 

Gesetzliche Versorgungsleistung bei Dienstunfähigkeit nach der Verbeamtung auf Lebenszeit
Im Beamtenrecht ist eine Mindestversorgung verankert, die das Existenzminimum abdecken soll. Diese Mindestversorgung beträgt monatlich ca. 1.300 EUR. Können Sie damit Ihren Lebensstandard decken? Neben Ihrer in Mitleidenschaft gezogenen Gesundheit hätten Sie dann auch noch mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Gerade deshalb wird von ministerieller Seite regelmäßig auf die private Vorsorge hingewiesen.

Sichern Sie jetzt Ihr Einkommen mit einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung! Wir beraten Sie gerne.   

Gute Kombination

Schließen Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Privat-Rente ab. Werden Sie dann dienstunfähig, übernimmt die Dienstunfähigkeitsversicherung die laufenden Beiträge für Ihre private Rente.

So erreichen Sie Ihr Vorsorgeziel für den Ruhestand trotz Berufsunfähigkeit.

PDF Download "Broschüre Berufsunfähigkeitsvorsorge"