Wie hoch ist eigentlich die staatliche Erwerbsminderungsrente?

Seit der letzten Reform im Jahr 2001 hat sich die Situation für Arbeitnehmer verschlechtert. Nach dem 1. Januar 1961 Geborene haben keinen Anspruch mehr auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Können Sie überhaupt nicht mehr arbeiten, erhalten Sie mit ca. 59 % Ihres letzten Nettogehaltes die volle Erwerbsminderungsrente.

Dann fehlen Ihnen 41 % im Vergleich zum letzten Nettogehalt.

Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommt man dann, wenn man noch 3-6 Stunden täglich arbeiten kann. Diese liegt bei ca. 29 % des letzten Nettogehaltes.

Dann fehlen Ihnen 71 % im Vergleich zum letzten Nettogehalt.

Sie können in jeden Beruf – unabhängig von ihrer Ausbildung – verwiesen werden.  

Frage: Woher kommt dann der benötigte (und gewohnte) Lebensunterhalt? Für Essen, Miete, Kleidung, private Altersvorsorge, Sparen, Abtrag, Reisen, Reparaturen, Auto, ... und auch Vergnügen...? 

Antwort: Durch eine gute Berufsunfähigkeitsvorsorgeabsicherung.

Minimieren Sie die drohende Versorgungslücke durch eine zusätzliche Berufunfähigkeitsrente.

PDF Download "Broschüre Berufsunfähigkeitsvorsorge"